Rechtsprechung
OLG München, 16.05.2002 - 6 AR 22/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Handelsvertreterprovisionen und Einbehalten; Änderung von Gesamtvertrag über Verwendung von Radio- und Fernsehgeräten; Einstufung der Vermarktungskosten von Sendeunternehmen als echte Fremdkosten; Gleichstellung von Einnahmen aus Sponsoring und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Verwertungsgesellschaft, Rabatt, Skonti
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Bemessung der angemessenen Beteiligung an einer Verwertungsgesellschaft
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.04.2001 - I ZR 132/98
Gesamtvertrag privater Rundfunk; gerichtlicher Ermessensspielraum bei der …
Erst im Zuge des parallelen Gesamtvertragsverfahrens, das die Klägerin gegen die Nutzervereinigung der ARD-Anstalten angestrengt hat (OLG München 6 AR 22/96 - BGH I ZR 32/99), wird erstmals auch der zweite Teil der Vergütung als ein Prozentsatz der Einnahmen definiert, wobei auch der nunmehr im Parallelverfahren vom Oberlandesgericht festgesetzte, gering erscheinende Prozentsatz von 0, 66674 % der Hörfunkgebühren die Klägerin wesentlich stärker an den Gesamteinnahmen partizipieren läßt als die in der Vergangenheit geschuldete, von Zeit zu Zeit angehobene Vergütung, die sich nach der Zahl der angemeldeten Radiogeräte errechnete.Dementsprechend findet sich auch in dem vom Oberlandesgericht in der Parallelsache festgesetzten Gesamtvertrag der Passus, wonach die dort genannten Vergütungssätze einen zwanzigprozentigen Gesamtvertragsrabatt enthielten (OLG München, Urt. v. 19.11.1998 - 6 AR 22/96, Umdr. S. 3 u. 11 [Gesamtvertrag Teil A und B jeweils § 1 Abs. 1 a.E.]; vgl. auch Senatsurteil vom 5.4.2001 in der Parallelsache I ZR 32/99, Umdr. S. 5).
- OLG München, 30.01.2003 - 6 AR 1/97
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Dem Senat in gleicher Besetzung sowie den Parteien ist das Verfahren 6 AR 22/96 GVL ./. Nutzervereinigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland e. V. bekannt.